BAUMPFLEGE UND PROFESSIONELLE BAUMFÄLLUNGEN BEAUFTRAGEN VON KASSEL ÜBER GÖTTINGEN BIS BRAUNSCHWEIG
Baumpflege
Baumpflege sind fachgerechte Maßnahmen, die den Baum in seiner Vitalität und in seiner Verkehrssicherheit fördern.
Ziel von baumpflegerischen Arbeiten ist neben der Verkehrssicherung die Erkennung und Korrektur von Fehlentwicklung. Dabei werden sowohl tote Äste entfernt als auch solche eingekürzt oder entfernt, von denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko auszugehen droht.
Eine regelmäßige Baumpflege hält die Kosten und den notwendigen Aufwand langfristig verhältnismäßig gering. Wir führen alle Pflegeschnitte sowie Kronensicherungen nach Vorgaben der ZTV-Baumpflege durch.
Ein gesunder Baum braucht normalerweise keinen Pflegeschnitt, denn grundsätzlich sollten Bäumen nur möglichst wenige Wunden zugefügt werden. Lässt sich ein größerer Eingriff aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vermeiden, sollten nur Fachleute Entscheidungshilfen zu Maßnahmen und deren Durchführung geben.
Wussten Sie schon, dass……
...der beste Schnittzeitpunkt für Gehölze die Vegetationszeit ist?
Die Vorteile eines Sommerpflegeschnittes sind eine effektivere Abschottung gegenüber holzzerstörenden Pilzen sowie eine geringere Frostempfindlichkeit. Daher empfehlen wir Ihnen den Pflegeschnitt an ihren Bäumen auch in den Sommermonaten durchführen zu lassen. Selbstverständlich müssen dann die Belange geschützter Tierarten (u.a. Vögel und Fledermäuse) beachtet werden.
Baumfällung
Wir fällen situationsgerecht mit Hilfe von Hubsteigern, Seilklettertechniken (SKT) und Mobilkranen.
Auch in schwierigem Gelände gewährleisten wir eine sichere und schadensfreie Arbeitsweise zu einem vernünftigen Preis.
Vor der Fällung steht eine Analyse der örtlichen Verhältnisse.
Unter Abwägung von Kosten und Sicherheitsaspekten erfolgt die Wahl des Arbeitsverfahren:
• Freier Fall
• Hubsteigereinsatz
• Seilklettertechnik
• Mobilkraneinsatz
• Freier Fall
• Hubsteigereinsatz
• Seilklettertechnik
• Mobilkraneinsatz
Ein hoher Maschinisierungsgrad erhöht zwar die Kosten pro Stunde, führt jedoch aufgrund des überproportional erhöhten Arbeitsfortschritts im Saldo zu einer Kostenminimierung.
Wussten Sie schon, dass……
...seit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz, vom 01.März 2012, es auch außerhalb geschlossener Ortschaften
zwischen dem 01. März und 30. September möglich ist, Form- und Pflegeschnitte zu tätigen?
Grundsätzlich ist Fällen bzw. stärkeres Einkürzen verboten.
Es gelten jedoch Ausnahmetatbestände unter anderem auf gärtnerisch genutzten Grundstücken
(Privatgärten, Friedhöfen, Parkanlagen etc.), d.h. hier dürfen Bäume jederzeit gefällt und gepflegt werden.
Baumschutzsatzungen
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Baumschutzverordnungen von Städten und Gemeinden in unserem Arbeitsgebiet.
Landkreise und nicht genannte Gemeinden verfügen nicht über entsprechende Verordnungen
Ort
Göttingen
Geschützte Baumarten
Alle Laubbäume, außer Obstbäume, Weiden, Pappeln
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 100 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
Hr. Weitemeier, 0551 / 4003191
Fr. Tippach-Kemmling, 0551 / 4003355
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
keine
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
168,55 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Hochstamm, Stammumfang min.18 cm
Ort
Kassel
Geschützte Baumarten
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Laubbäume ab 80cm, Nadelbäume ab 100 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
Fr. Sarrazin, 0561 / 7876236
Fr.Ruhr-Lotze, 0561 / 7873150
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
Bei mehrstämmigen Bäumen alle Stämme in Summe
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
30,00 EUR, jeder weitere Baum 15,00 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Hochstamm 3x verschult; Stammumfang min.12 cm.
Ort
Göttingen
Geschützte Baumarten
Alle Laubbäume, außer Obstbäume, Weiden, Pappeln
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 100 cm
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
Hr. Weitemeier,
0551 / 4003191
Fr. Tippach-Kemmling,
0551 / 4003355
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
keine
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
168,55 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Hochstamm, Stammumfang min.18 cm
Ort
Kassel
Geschützte Baumarten
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Laubbäume ab 80cm, Nadelbäume ab 100 cm
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
Fr. Sarrazin, 0561 / 7876236
Fr.Ruhr-Lotze, 0561 / 7873150
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
Bei mehrstämmigen Bäumen alle Stämme in Summe
Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)
30,00 EUR, jeder weitere Baum 15,00 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Hochstamm 3x verschult; Stammumfang min.12 cm.
Ort
Hannover
Geschützte Baumarten
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 60 cm
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
0511 / 16845316
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
Komplettverbot zwischen dem 1. März und dem
30. September
Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)
50,20 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Ort
Lehrte
Geschützte Baumarten
Alle Laubbäume, außer Pappeln, Weiden, Birken, Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 60 cm
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
Hr. Haas, 05132 / 505256
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
Gilt nur für die Kernstadt
Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)
kostenlos
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Einzelfallregelung
Ort
Hannover
Geschützte Baumarten
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 60 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
0511 / 16845316
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
Komplettverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
50,20 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Ort
Lehrte
Geschützte Baumarten
Alle Laubbäume, außer Pappeln, Weiden, Birken, Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 60cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
Hr. Haas, 05132 / 505256
Hier klicken > Fällantrag
Besonderheit
Gilt nur für die Kernstadt
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
kostenlos
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Einzelfallregelung
Ort
Hildesheim
Geschützte Baumarten
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 150 cm, ab 60 cm (Eiben, Rotdorn, Stechpalmen)
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
Fr. Bertram, 0 51 21 / 3013620
Formloser Antrag
Besonderheit
Stadtteilabhängig
Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)
38,50 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Einzelfallregelung
Ort
Laatzen
Geschützte Baumarten
Alle Bäume, außer Nadelbäume und Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 150cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
Fr. Brunotte, 0511 / 82053204
Formloser Antrag
Besonderheit
Bei mehrstämmigen Bäumen zählen die drei stärksten Stämme in Summe
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
Formloser Antrag
Regelungen für Ersatzpflanzungen
keine
Ort
Hildesheim
Geschützte Baumarten
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 150 cm, ab 60 cm (Eiben, Rotdorn, Stechpalmen)
Ansprechpartner · Link zum Formular
Fr. Bertram, 0 51 21 / 3013620
Formloser Antrag
Besonderheit
Stadtteilabhängig
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
38,50 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Einzelfallregelung
Ort
Laatzen
Geschützte Baumarten
Alle Bäume, außer Nadelbäume und Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 150cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
Fr. Brunotte, 0511 / 82053204
Formloser Antrag
Besonderheit
Bei mehrstämmigen Bäumen zählen die drei stärksten Stämme in Summe
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
Formloser Antrag
Regelungen für Ersatzpflanzungen
keine
Ort
Clausthal-Zellerfeld
Geschützte Baumarten
Ahorne, Roßkastanie, Rotbuche, Esche, Eichen, Eiben,Bergulme, Linden, Mehlbeere, Eberesche
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 90 cm
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
Fr. Hille, 0 53 23 / 931607
Hier klicken > Baumschutzsatzung mit Antrag
Besonderheit
Bei mehrstämmigen Bäumen zählen alle Stämme in Summe
Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)
15,00 EUR (bei Genehmigung, Antrag kostenlos)
Regelungen für Ersatzpflanzungen
keine
Ort
Northeim
Geschützte Baumarten
Bäume im Außenbereich des Landkreises außerhalb von Wäldern
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 60 cm
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
Hr. Schöfer, 0 55 51 / 708135
Hr. Rethemeier,
0 55 51 / 708135
Hier klicken > Verordnung
Besonderheit
keine
Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)
Mindestgebühr 70,00 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Ersatzpflanzung mit Abstimmung des Landkreises
Ort
Clausthal-Zellerfeld
Geschützte Baumarten
Ahorne, Roßkastanie, Rotbuche, Esche, Eichen, Eiben,
Bergulme, Linden, Mehlbeere, Eberesche
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 90 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
Besonderheit
Bei mehrstämmigen Bäumen zählen alle Stämme in Summe
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
15,00 EUR (bei Genehmigung, Antrag kostenlos)
Regelungen für Ersatzpflanzungen
keine
Ort
Northeim
Geschützte Baumarten
Bäume im Außenbereich des Landkreises außerhalb von Wäldern
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 60cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
Besonderheit
keine
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
Mindestgebühr 70,00 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen
Ersatzpflanzung mit Abstimmung des Landkreises
Ort
Rosdorf
Geschützte Baumarten
Laubäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 100 cm
Ansprechpartner ·
Link zum Formular
keine
Besonderheit
keine
Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)
keine
Regelungen für Ersatzpflanzungen
keine
Ort
Hann. Münden
Noch keine
Baumschutzsatzung,
wird vorraussichtlich 2014 in Kraft treten.
Duderstadt
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Braunschweig
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Salzgitter
- Auf eigenen Grundstücken zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Wolfenbüttel
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Wolfsburg
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Osterode am Harz
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Ort
Rosdorf
Geschützte Baumarten
Laubäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe
Ab 100 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular
keine
Besonderheit
keine
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)
keine
Regelungen für Ersatzpflanzungen
keine
Ort
Hann. Münden
Noch keine Baumschutzsatzung, wird vorraussichtlich 2014 in Kraft treten.
Duderstadt
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Braunschweig
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Salzgitter
- Auf eigenen Grundstücken zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Wolfenbüttel
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Wolfsburg
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -
Osterode am Harz
- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -