BAUMPFLEGE UND PROFESSIONELLE BAUMFÄLLUNGEN BEAUFTRAGEN VON KASSEL ÜBER GÖTTINGEN BIS BRAUNSCHWEIG

Baumpflege

Baumpflege sind fachgerechte Maßnahmen, die den Baum in seiner Vitalität und in seiner Verkehrssicherheit fördern.

Ziel von baumpflegerischen Arbeiten ist neben der Verkehrssicherung die Erkennung und Korrektur von Fehlentwicklung. Dabei werden sowohl tote Äste entfernt als auch solche eingekürzt oder entfernt, von denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko auszugehen droht.
Eine regelmäßige Baumpflege hält die Kosten und den notwendigen Aufwand langfristig verhältnismäßig gering. Wir führen alle Pflegeschnitte sowie Kronensicherungen nach Vorgaben der ZTV-Baumpflege durch.
Ein gesunder Baum braucht normalerweise keinen Pflegeschnitt, denn grundsätzlich sollten Bäumen nur möglichst wenige Wunden zugefügt werden. Lässt sich ein größerer Eingriff aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vermeiden, sollten nur Fachleute Entscheidungshilfen zu Maßnahmen und deren Durchführung geben.

Wussten Sie schon, dass……

...der beste Schnittzeitpunkt für Gehölze die Vegetationszeit ist?
Die Vorteile eines Sommerpflegeschnittes sind eine effektivere Abschottung gegenüber holzzerstörenden Pilzen sowie eine geringere Frostempfindlichkeit. Daher empfehlen wir Ihnen den Pflegeschnitt an ihren Bäumen auch in den Sommermonaten durchführen zu lassen. Selbstverständlich müssen dann die Belange geschützter Tierarten (u.a. Vögel und Fledermäuse) beachtet werden.

Baumfällung

Wir fällen situationsgerecht mit Hilfe von Hubsteigern, Seilklettertechniken (SKT) und Mobilkranen.
Auch in schwierigem Gelände gewährleisten wir eine sichere und schadensfreie Arbeitsweise zu einem vernünftigen Preis.
Vor der Fällung steht eine Analyse der örtlichen Verhältnisse.
Unter Abwägung von Kosten und Sicherheitsaspekten erfolgt die Wahl des Arbeitsverfahren:

Ein hoher Maschinisierungsgrad erhöht zwar die Kosten pro Stunde, führt jedoch aufgrund des überproportional erhöhten Arbeitsfortschritts im Saldo zu einer Kostenminimierung.

Wussten Sie schon, dass……

...seit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz, vom 01.März 2012, es auch außerhalb geschlossener Ortschaften
zwischen dem 01. März und 30. September möglich ist, Form- und Pflegeschnitte zu tätigen?
Grundsätzlich ist Fällen bzw. stärkeres Einkürzen verboten.
Es gelten jedoch Ausnahmetatbestände unter anderem auf gärtnerisch genutzten Grundstücken
(Privatgärten, Friedhöfen, Parkanlagen etc.), d.h. hier dürfen Bäume jederzeit gefällt und gepflegt werden.

Baumschutzsatzungen

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Baumschutzverordnungen von Städten und Gemeinden in unserem Arbeitsgebiet.
Landkreise und nicht genannte Gemeinden verfügen nicht über entsprechende Verordnungen