BAUMPFLEGE UND PROFESSIONELLE BAUMFÄLLUNGEN BEAUFTRAGEN VON KASSEL ÜBER GÖTTINGEN BIS BRAUNSCHWEIG

Baumpflege

Baumpflege sind fachgerechte Maßnahmen, die den Baum in seiner Vitalität und in seiner Verkehrssicherheit fördern.

Ziel von baumpflegerischen Arbeiten ist neben der Verkehrssicherung die Erkennung und Korrektur von Fehlentwicklung. Dabei werden sowohl tote Äste entfernt als auch solche eingekürzt oder entfernt, von denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko auszugehen droht.
Eine regelmäßige Baumpflege hält die Kosten und den notwendigen Aufwand langfristig verhältnismäßig gering. Wir führen alle Pflegeschnitte sowie Kronensicherungen nach Vorgaben der ZTV-Baumpflege durch.
Ein gesunder Baum braucht normalerweise keinen Pflegeschnitt, denn grundsätzlich sollten Bäumen nur möglichst wenige Wunden zugefügt werden. Lässt sich ein größerer Eingriff aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vermeiden, sollten nur Fachleute Entscheidungshilfen zu Maßnahmen und deren Durchführung geben.

Wussten Sie schon, dass……

...der beste Schnittzeitpunkt für Gehölze die Vegetationszeit ist?
Die Vorteile eines Sommerpflegeschnittes sind eine effektivere Abschottung gegenüber holzzerstörenden Pilzen sowie eine geringere Frostempfindlichkeit. Daher empfehlen wir Ihnen den Pflegeschnitt an ihren Bäumen auch in den Sommermonaten durchführen zu lassen. Selbstverständlich müssen dann die Belange geschützter Tierarten (u.a. Vögel und Fledermäuse) beachtet werden.

Baumfällung

Wir fällen situationsgerecht mit Hilfe von Hubsteigern, Seilklettertechniken (SKT) und Mobilkranen.
Auch in schwierigem Gelände gewährleisten wir eine sichere und schadensfreie Arbeitsweise zu einem vernünftigen Preis.
Vor der Fällung steht eine Analyse der örtlichen Verhältnisse.
Unter Abwägung von Kosten und Sicherheitsaspekten erfolgt die Wahl des Arbeitsverfahren:

Freier Fall

 Hubsteigereinsatz

 Seilklettertechnik

 Mobilkraneinsatz

• Freier Fall
• Hubsteigereinsatz
• Seilklettertechnik

• Mobilkraneinsatz


Ein hoher Maschinisierungsgrad erhöht zwar die Kosten pro Stunde, führt jedoch aufgrund des überproportional erhöhten Arbeitsfortschritts im Saldo zu einer Kostenminimierung.

Wussten Sie schon, dass……

...seit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz, vom 01.März 2012, es auch außerhalb geschlossener Ortschaften
zwischen dem 01. März und 30. September möglich ist, Form- und Pflegeschnitte zu tätigen?
Grundsätzlich ist Fällen bzw. stärkeres Einkürzen verboten.
Es gelten jedoch Ausnahmetatbestände unter anderem auf gärtnerisch genutzten Grundstücken
(Privatgärten, Friedhöfen, Parkanlagen etc.), d.h. hier dürfen Bäume jederzeit gefällt und gepflegt werden.

Baumschutzsatzungen

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Baumschutzverordnungen von Städten und Gemeinden in unserem Arbeitsgebiet.
Landkreise und nicht genannte Gemeinden verfügen nicht über entsprechende Verordnungen

Ort

Göttingen

Geschützte Baumarten

Alle Laubbäume, außer Obstbäume, Weiden, Pappeln

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 100 cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

Hr. Weitemeier, 0551 / 4003191
Fr. Tippach-Kemmling, 0551 / 4003355

Hier klicken > Fällantrag

Besonderheit

keine

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

168,55 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Hochstamm, Stammumfang min.18 cm

Ort

Kassel

Geschützte Baumarten

Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Laubbäume ab 80cm, Nadelbäume ab 100 cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

Fr. Sarrazin, 0561 / 7876236
Fr.Ruhr-Lotze, 0561 / 7873150

Hier klicken > Fällantrag

Besonderheit

Bei mehrstämmigen Bäumen alle Stämme in Summe

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

30,00 EUR, jeder weitere Baum 15,00 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Hochstamm 3x verschult; Stammumfang min.12 cm.

Ort


Göttingen


Geschützte Baumarten

Alle Laubbäume, außer Obstbäume, Weiden, Pappeln

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 100 cm

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

Hr. Weitemeier,
0551 / 4003191
Fr. Tippach-Kemmling,
0551 / 4003355

Hier klicken > Fällantrag

Besonderheit

keine

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

168,55 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Hochstamm, Stammumfang min.18 cm

Ort

 

Kassel

 

Geschützte Baumarten

Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Laubbäume ab 80cm, Nadelbäume ab 100 cm

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

Fr. Sarrazin, 0561 / 7876236
Fr.Ruhr-Lotze, 0561 / 7873150

Hier klicken > Fällantrag

Besonderheit

Bei mehrstämmigen Bäumen alle Stämme in Summe

Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)

30,00 EUR, jeder weitere Baum 15,00 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Hochstamm 3x verschult; Stammumfang min.12 cm.

Ort


Hannover


Geschützte Baumarten

Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 60 cm

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

0511 / 16845316

Hier klicken > Fällantrag

Besonderheit

Komplettverbot zwischen dem 1. März und dem
30. September

Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)

50,20 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Liste der Stadt Hannover

Ort


Lehrte


Geschützte Baumarten

Alle Laubbäume, außer Pappeln, Weiden, Birken, Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 60 cm

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

Hr. Haas, 05132 / 505256

Hier klicken > Fällantrag


Besonderheit

Gilt nur für die Kernstadt

Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)

kostenlos

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Einzelfallregelung

Ort

Hannover

Geschützte Baumarten

Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 60 cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

0511 / 16845316

Hier klicken > Fällantrag

Besonderheit

Komplettverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

50,20 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Ort

Lehrte

Geschützte Baumarten

Alle Laubbäume, außer Pappeln, Weiden, Birken, Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 60cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

Hr. Haas, 05132 / 505256

Hier klicken > Fällantrag

Besonderheit

Gilt nur für die Kernstadt


Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

kostenlos

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Einzelfallregelung

Ort


Hildesheim


Geschützte Baumarten

Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 150 cm, ab 60 cm (Eiben, Rotdorn, Stechpalmen)

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

Fr. Bertram, 0 51 21 / 3013620

Formloser Antrag


Besonderheit

Stadtteilabhängig

Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)

38,50 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Einzelfallregelung

Ort


Laatzen


Geschützte Baumarten

Alle Bäume, außer Nadelbäume und Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 150cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

Fr. Brunotte, 0511 / 82053204

Formloser Antrag


Besonderheit

Bei mehrstämmigen Bäumen zählen die drei stärksten Stämme in Summe

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

Formloser Antrag

Regelungen für Ersatzpflanzungen

keine

Ort

Hildesheim

Geschützte Baumarten

Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 150 cm, ab 60 cm (Eiben, Rotdorn, Stechpalmen)

Ansprechpartner · Link zum Formular

Fr. Bertram, 0 51 21 / 3013620

Formloser Antrag

Besonderheit

Stadtteilabhängig

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

38,50 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Einzelfallregelung

Ort

Laatzen

Geschützte Baumarten

Alle Bäume, außer Nadelbäume und Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 150cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

Fr. Brunotte, 0511 / 82053204

Formloser Antrag

Besonderheit

Bei mehrstämmigen Bäumen zählen die drei stärksten Stämme in Summe

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

Formloser Antrag

Regelungen für Ersatzpflanzungen

keine

Ort


Clausthal-Zellerfeld


Geschützte Baumarten

Ahorne, Roßkastanie, Rotbuche, Esche, Eichen, Eiben,Bergulme, Linden, Mehlbeere, Eberesche

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 90 cm

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

Fr. Hille, 0 53 23 / 931607

Hier klicken > Baumschutzsatzung mit Antrag


Besonderheit

Bei mehrstämmigen Bäumen zählen alle Stämme in Summe

Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)

15,00 EUR (bei Genehmigung, Antrag kostenlos)

Regelungen für Ersatzpflanzungen

keine

Ort


Northeim


Geschützte Baumarten

Bäume im Außenbereich des Landkreises außerhalb von Wäldern

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 60 cm

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

Hr. Schöfer, 0 55 51 / 708135

Hr. Rethemeier,
0 55 51 / 708135

Hier klicken > Verordnung


Besonderheit

keine

Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)

Mindestgebühr 70,00 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Ersatzpflanzung mit Abstimmung des Landkreises

Ort

Clausthal-Zellerfeld

Geschützte Baumarten

Ahorne, Roßkastanie, Rotbuche, Esche, Eichen, Eiben,
Bergulme, Linden, Mehlbeere, Eberesche

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 90 cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

Fr. Hille, 0 53 23 / 931607

Hier klicken > Baumschutzsatzung mit Antrag


Besonderheit

Bei mehrstämmigen Bäumen zählen alle Stämme in Summe

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

15,00 EUR (bei Genehmigung, Antrag kostenlos)

Regelungen für Ersatzpflanzungen

keine

Ort

Northeim

Geschützte Baumarten

Bäume im Außenbereich des Landkreises außerhalb von Wäldern

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 60cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

Hr. Schöfer, 0 55 51 / 708135

Hr. Rethemeier, 0 55 51 / 708135

Hier klicken > Verordnung

Besonderheit

keine

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

Mindestgebühr 70,00 EUR

Regelungen für Ersatzpflanzungen

Ersatzpflanzung mit Abstimmung des Landkreises

Ort


Rosdorf


Geschützte Baumarten

Laubäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 100 cm

Ansprechpartner ·
Link zum Formular

keine


Besonderheit

keine

Kosten pro Antrag
(ohne Nachpflanzungen)

keine

Regelungen für Ersatzpflanzungen

keine

Ort


Hann. Münden

Noch keine
Baumschutzsatzung,
wird vorraussichtlich 2014 in Kraft treten.


Duderstadt


- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -


Braunschweig

- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -


Salzgitter


- Auf eigenen Grundstücken zur Zeit keine Baumschutzverordnung -


Wolfenbüttel


- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -


Wolfsburg


- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -


Osterode am Harz


- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -

Ort

Rosdorf

Geschützte Baumarten

Laubäume, außer Obstbäume

Stammumfang gemessen auf 1m Höhe

Ab 100 cm

Ansprechpartner · Link zum Formular

keine

Besonderheit

keine

Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen)

keine

Regelungen für Ersatzpflanzungen

keine

Ort

Hann. Münden

Noch keine Baumschutzsatzung, wird vorraussichtlich 2014 in Kraft treten.

Duderstadt

- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -

Braunschweig

- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -

Salzgitter

- Auf eigenen Grundstücken zur Zeit keine Baumschutzverordnung -

Wolfenbüttel

- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -

Wolfsburg

- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -

Osterode am Harz

- Zur Zeit keine Baumschutzverordnung -