Baumpflege und Baumfällungen in Göttingen, Braunschweig & Kassel
Baumpflege Göttingen: Gesunde Bäume durch fachgerechte Pflege
Baumpflege sind fachgerechte Maßnahmen, die den Baum in seiner Vitalität und in seiner Verkehrssicherheit fördern.
Ziel von baumpflegerischen Arbeiten ist neben der Verkehrssicherung die Erkennung und Korrektur von Fehlentwicklung. Dabei werden sowohl tote Äste entfernt als auch solche eingekürzt oder entfernt, von denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko auszugehen droht.
Eine regelmäßige Baumpflege hält die Kosten und den notwendigen Aufwand langfristig verhältnismäßig gering. Wir führen alle Pflegeschnitte sowie Kronensicherungen nach Vorgaben der ZTV-Baumpflege durch.
Ein gesunder Baum braucht normalerweise keinen Pflegeschnitt, denn grundsätzlich sollten Bäumen nur möglichst wenige Wunden zugefügt werden. Lässt sich ein größerer Eingriff aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vermeiden, sollten nur Fachleute Entscheidungshilfen zu Maßnahmen und deren Durchführung geben.
Wussten Sie schon, dass……
...der beste Schnittzeitpunkt für Gehölze die Vegetationszeit ist?
Die Vorteile eines Sommerpflegeschnittes sind eine effektivere Abschottung gegenüber holzzerstörenden Pilzen sowie eine geringere Frostempfindlichkeit. Daher empfehlen wir Ihnen den Pflegeschnitt an ihren Bäumen auch in den Sommermonaten durchführen zu lassen. Selbstverständlich müssen dann die Belange geschützter Tierarten (u.a. Vögel und Fledermäuse) beachtet werden.
Baumfällungen Braunschweig, Göttingen & Kassel – sichere Lösungen für jeden Standort
Wir fällen situationsgerecht mit Hilfe von Hubsteigern, Seilklettertechniken (SKT) und Mobilkranen.
Auch in schwierigem Gelände gewährleisten wir eine sichere und schadensfreie Arbeitsweise zu einem vernünftigen Preis.
Vor der Fällung steht eine Analyse der örtlichen Verhältnisse.
Unter Abwägung von Kosten und Sicherheitsaspekten erfolgt die Wahl des Arbeitsverfahren:
- Freier Fall
- Hubsteigereinsatz
- Seilklettertechnik
- Mobilkraneinsatz
Ein hoher Maschinisierungsgrad erhöht zwar die Kosten pro Stunde, führt jedoch aufgrund des überproportional erhöhten Arbeitsfortschritts im Saldo zu einer Kostenminimierung.
Wussten Sie schon, dass……
...seit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz, vom 01.März 2012, es auch außerhalb geschlossener Ortschaften
zwischen dem 01. März und 30. September möglich ist, Form- und Pflegeschnitte zu tätigen?
Grundsätzlich ist Fällen bzw. stärkeres Einkürzen verboten.
Es gelten jedoch Ausnahmetatbestände unter anderem auf gärtnerisch genutzten Grundstücken
(Privatgärten, Friedhöfen, Parkanlagen etc.), d.h. hier dürfen Bäume jederzeit gefällt und gepflegt werden.
Baumschutzsatzungen
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Baumschutzverordnungen von Städten und Gemeinden in unserem Arbeitsgebiet. Landkreise und nicht genannte Gemeinden verfügen nicht über entsprechende Verordnungen
Ort:
Göttingen
Geschützte Baumarten:
Alle Laubbäume, außer Obstbäume, Weiden, Pappeln
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 100 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
Hr. Weitemeier, 0551 / 4003191
Herr Holbein, 0551 / 4003316
Hier klicken > Fällantrag (PDF)
Besonderheit:
keine
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
168,55 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
Hochstamm, Stammumfang min.18 cm
Ort:
Kassel
Geschützte Baumarten:
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Laubbäume ab 80cm, Nadelbäume ab 100 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
Frau Schnellhase, 0561 / 7876727
Hier klicken > Fällantrag (PDF)
Besonderheit:
Bei mehrstämmigen Bäumen alle Stämme in Summe
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
30,00 EUR, jeder weitere Baum 15,00 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
Hochstamm 3x verschult; Stammumfang min.12 cm.
Ort:
Hannover
Geschützte Baumarten:
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 60 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
0511 / 16845316
Hier klicken > Fällantrag (PDF)
Besonderheit:
Komplettverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
50,20 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
Liste der Stadt Hannover (PDF)
Ort:
Lehrte
Geschützte Baumarten:
Alle Laubbäume, außer Pappeln, Weiden, Birken, Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 60cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
Hr. Haas, 05132 / 505256
Hier klicken > Fällantrag (PDF)
Besonderheit:
Gilt nur für die Kernstadt
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
kostenlos
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
Einzelfallregelung
Ort:
Hildesheim
Geschützte Baumarten:
Alle Laub- und Nadelbäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 150 cm, ab 60 cm (Eiben, Rotdorn, Stechpalmen)
Ansprechpartner · Link zum Formular:
Fr. Bertram, 0 51 21 / 3013620
Formloser Antrag
Besonderheit:
Stadtteilabhängig
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
38,50 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
Einzelfallregelung
Ort:
Laatzen
Geschützte Baumarten:
Alle Bäume, außer Nadelbäume und Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 150cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
Fr. Brunotte, 0511 / 82053204
Formloser Antrag
Besonderheit:
Bei mehrstämmigen Bäumen zählen die drei stärksten Stämme in Summe
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
Formloser Antrag
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
keine
Ort:
Clausthal-Zellerfeld
Geschützte Baumarten:
Ahorne, Roßkastanie, Rotbuche, Esche, Eichen, Eiben, Bergulme, Linden, Mehlbeere, Eberesche
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 90 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
Fr. Hille, 0 53 23 / 931607
Hier klicken > Baumschutzsatzung mit Antrag (PDF)
Besonderheit:
Bei mehrstämmigen Bäumen zählen alle Stämme in Summe
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
15,00 EUR (bei Genehmigung, Antrag kostenlos)
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
keine
Ort:
Northeim
Geschützte Baumarten:
Bäume im Außenbereich des Landkreises außerhalb von Wäldern
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 60cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
Hr. Schöfer, 0 55 51 / 708135
Hr. Rethemeier, 0 55 51 / 708135
Hier klicken > Verordnung (PDF)
Besonderheit:
keine
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
Mindestgebühr 70,00 EUR
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
Ersatzpflanzung mit Abstimmung des Landkreises
Ort:
Rosdorf
Geschützte Baumarten:
Laubäume, außer Obstbäume
Stammumfang gemessen auf 1m Höhe:
Ab 100 cm
Ansprechpartner · Link zum Formular:
keine
Besonderheit:
keine
Kosten pro Antrag (ohne Nachpflanzungen):
keine
Regelungen für Ersatzpflanzungen:
keine
Hann. Münden:
Noch keine Baumschutzsatzung, wird vorraussichtlich 2014 in Kraft treten.
Duderstadt:
Zur Zeit keine Baumschutzverordnung
Braunschweig:
Zur Zeit keine Baumschutzverordnung
Salzgitter:
Auf eigenen Grundstücken zur Zeit keine Baumschutzverordnung
Wolfenbüttel:
Zur Zeit keine Baumschutzverordnung
Wolfsburg:
Zur Zeit keine Baumschutzverordnung
Osterode am Harz:
Zur Zeit keine Baumschutzverordnung
